Freikirche
Der Begriff Freikirche (und davon abgeleitet freikirchliche Gemeinde) hat zwei wesentliche Definitions-Aspekte:
- einerseits die Unabhängigkeit von den “etablierten” Volkskirchen, Landeskirchen oder Nationalkirchen, und
- andererseits die bewußte Freiwilligkeit der Mitgliedschaft, d.h. man wird nicht durch die von Eltern oder anderen veranlaßte Kindestaufe Mitglied, sondern durch eine bewußte Entscheidung als mündiger Mensch.
In Österreich ist Freikirche auch ein Namensbestandteil der staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft Freikirchen in Österreich; allerdings sind nicht alle Freikirchen Teil dieser Religionsgemeinschaft.
Freikirche kann sowohl eine einzelne Gemeinde an einem bestimmten Ort bezeichnen, als auch einen Zusammenschluß von Freikirchen zu einem Bund; freikirchliche Gemeinde ist spezifisch eine einzelne Gemeinde.
Dieser Gemeindeatlas erfaßt ausschließlich Freikirchen, deren Glaubensinhalte mit dem Nicäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis bzw dem Apostolischen Glaubensbekenntnis übereinstimmen; sie stehen damit auf der gleichen Grundlage wie die Katholische Kirche, die Evangelische Kirche A.B. und H.B., sowie die Mehrzahl der Ostkirchen.