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Covid-Info zu Gemeinden und Gottesdienst

Seite Aktualisiert: 2022-04-15 21:50:34

Einführung

Diese Seite faßt die jeweils aktuellen Informationen zu den Covid-19 Maßnahmen zusammen, insofern sie Gemeinden und Gottesdienst betreffen, und bietet weiterführende Links. Ich bin kein Jurist sondern bemühe mich, die relevanten Informationen auf den Seiten von Ministerien, Kirchen und Gemeindebünden hier zu versammeln.

Wie reagieren wir als Christen?

Aus Gründen der Übersichtlichkeit, und um den Informationscharakter der Seite zu betonen, wurde dieser Abschnitt an das Ende der Seite verlegt.

Allgemeines

Sämtliche staatliche Maßnahmen gelten derzeit explizit nicht für “Zusammenkünfte zur Religionsausübung” bzw für die “Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse“; diese beiden Begriffe sind dabei relativ eng definiert und umfassen auf jeden Fall Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen; es ist Auslegungssache ob gesellige oder administrative Versammlungen wie Gemeindeversammlung oder Jahresgemeindestunde dazugehören oder nicht. Geistliche Konzerte und Chor- bzw. Lobpreisbandproben gelten rechtlich als Kulturveranstaltungen und fallen daher nicht unter die Ausnahmen; auch Kirchenkaffee und ähnliches fällt wohl eher unter die Einschränkungen ür die Gastronomie.[1] Für solche Zusammenkünfte zur Religionsausübung bleibt es den Glaubensgemeinschaften bzw. Gemeinden überlassen, in Eigenverantwortung entsprechende Maßnahmen und Regeln für ihren Bereich zu treffen; dabei sollen die untenstehenden Links helfen.

 

Aktuell geltende Maßnahmen

Die aktuelle Verordnung (ab 16. April) ist die 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (2.COVID-19-BMV) . Wie die vorhergehenden Verordnungen sowie auch die Wiener Zusatzbestimmungen gilt auch die 2. COVID-19-BMV ausdrücklich nicht für Zusammenkünfte zur Religionsausübung; die Handhabung von Maßnahmen zur Prävention der Ansteckung mit COVID-19 bleibt also weiterhin den Kirchen und Religionsgemeinschaften überlassen, und es kommt daher zu keinen Änderungen für Gottesdienste.

Allerdings gelten für Einrichtungen zur Religionsausübung, außerhalb von Gottesdiensten, die gleichen Vorschriften wie für den Handel, d.h. FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen; ob für Veranstaltungen wie Kirchenkaffee oder gemeinsame Mahlzeiten ebenfalls die Handelsvorschriften gelten, oder ob diese unter Gastronomie fallen, wo keine Maskenpflicht mehr besteht, weiß ich nicht.

Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, einschließlich Taxis, besteht weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Es gibt nach wie vor Einschränkungen für Besuche in Kranken- und Pflegeeinrichtungen; diese gelten allerdings ausdrücklich nicht für Besuche zum Zweck der Seelsorge.

Die seit Anfang Februar für für alle in Österreich wohnhaften Personen über 18 Jahren geltende Impfpflicht gegen Covid-19 ist nach wie vor bis 31. Mai 2022 ausgesetzt. Hier gibt es nähere Informationen dazu. Ich empfinde die Stellungnahme der Katholischen Bischofskonferenz zur Impfpflicht  als hilfreichen Gedankenanstoß.

Kommende Änderungen:

Die 2. COVID-19-BMV gilt, vorbehaltlich einer Verlängerung, bis 8. Juli.

Links zu relevanen Dokumenten

Wie reagieren wir als Christen?

Ich beziehe hier ganz bewußt keine Stellung bezüglich der Sinnhaftigkeit von Impfung, Testung, oder aller sonstigen Maßnahmen, auch wenn ich natürlich eine Meinung zu all diesen Dingen habe[2]. Als Christen sind wir allerdings zur Rücksichtnahme auf andere Menschen aufgerufen, sowie dazu,  staatliche Gesetze zu befolgen, solange sie nicht Gottes Geboten widersprechen. Außerdem sollen wir uns nicht Gottes Rolle als Richter anmaßen, und daher möchte ich uns, als Jünger Jesu, dazu aufrufen, unsere Meinungsäußerungen gut zu überlegen. Höchstwahrscheinlich ist Vieles, was uns an den Maßnahmen der Regierung “aufstößt”, nicht die Folge von Lügen ist oder ein Versuch, uns mutwillig unsere Bürgerrechte wegzunehmen, sondern einfach die Folge von Überforderung und der Spannung zwischen vielleicht notwendigen Maßnahmen und dem Wunsch, auch die nächsten Wahlen zu gewinnen, und daher das “Stimmvolk” nicht zu vergrämen. Ich will damit ausdrücklich nicht sagen, daß wir Regierung und Politiker nicht kritisieren dürfen (das ist unser verfassungsgemäßes Recht), aber wir sollten niemandem vorschnell unlautere Motive unterstellen, von Verschwörungstheorien ganz zu schweigen.

Hier sind zwei Videos, die mir sehr hilfreich erscheinen. Ich hoffe, sie helfen uns allen. Sie stammen aus Deutschland; dort sind zwar die Maßnahmen etwas anders, aber die Gesellschaft ist der unseren ziemlich ähnlich:

Und auch diese beiden Stellungnahmen, von den Evangelischen Allianzen in Österreich und Deutschland, finde ich recht hilfreich.


Fußnoten:
  1. Diesbezüglich ist der Vorschlag im Dokument der FKÖ hilfreich, alle Veranstaltungen, die im Verständnis der Gemeinde Religionsausübung im engeren Sinn darstellen, auf der Gemeinde-Webseite anzuführen, und zwar in einer Weise, die den religiösen Charakter der Versammlung betont; dann kann man bei Kontrollen auf dem Handy die entsprechende Webseite vorweisen als Hinweis darauf, daß es sich um Religionsausübung handelt. Das Religionsverständnis der Kontrollorgane ist naturgemäß von dem eher liturgischen Gottesdienstverständnis der RKK geprägt. [zurück nach oben]
  2. Wen meine Meinung interessiert,  den verweise ich auf meinen persönlichen Blog, Wolf’s Notes [zurück nach oben]